Menschenrecht auf Bildung
Erschienen in SPUNK #60
Wenn Menschenrechte dünne Äste wären, dann würden sie durch staatliche Stellen im Allgemeinen so strapaziert, dass einer dieser dünnen Äste auch mal an- oder abbricht. Dann stellen sich die, die den Ast angebrochen haben, gerne schützend vor ihn und zeigen mit dem Finger auf die zahlreichen gebrochenen Ästen um sie herum. Gebrochene Äste zu ignorieren ist falsch, aber auch wer über leicht angebrochene Äste hinweg sieht oder den Bruch gar legitimiert, handelt wider den mehrfach vertraglich fixierten Menschenrechten.
Das Menschenrecht auf Bildung wurde auf internationaler Ebene das erste Mal am 10. Dezember 1948 als Artikel 26 in der „Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte“ festgehalten. Ebenso ist das Recht auf Bildung Teil des „Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, der seit 1966 bisher von 160 Staaten ratifiziert wurde. Einen ausführlichen Niederschlag findet das Recht auf Bildung auch in der Kinderrechtskonvention (1990), die fast alle Staaten der Erde ratifiziert haben. In diesem Übereinkommen sind sogar ausführliche Bildungsziele festgelegt, zu denen neben der Erziehung zu freier Entfaltung und verantwortungsvollem Handeln auch Gleichberechtigung, Frieden sowie die Achtung vor der natürlichen Umwelt gehören. Doch trotz der Ratifizierung verschiedener Abkommen wird das Recht auf Bildung immer wieder verletzt, es ist ein angebrochener Ast.
Als Vernor Muñoz in seiner Funktion als UN-Bildungskommissar die Bundesrepublik bereiste, schlug ihm eine Mischung aus Bestätigung, Ignoranz und deutlicher Ablehnung entgehen, die von Ressentiments geprägt war. So empörte sich die Journalistin Heike Schmoll in der FAZ am 21. März 2007, dass sich Deutschland von einem „Professor aus Costa Rica“, „der kaum des Deutschen mächtig ist“, „die Leviten lesen lässt“. Bei seiner Reise durch Deutschland besuchte Muñoz verschiedene Schulen, sprach mit Lehrer_innen und Schüler_innen und legte knapp ein Jahr später seinen Bericht vor. In diesem kritisierte er die wachsende Föderalisierung der Bildung und vor allem das vielfach gegliederte Schulsystem, welches eine Sackgasse v.a. für Migrant_innen ist, aber auch für Personen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, oder einer „Lernschwäche“ auf Förderschulen gesteckt werden.
„Niedrigschwellige Bildung“
Einer, der sich gerne vor die angebrochenen Äste stellt, ist Ludwig Spaenle (CSU), bayrischer Bildungsminister und gegenwärtiger Vorsitzender der Kultusministerkonferenz – einem Gremium, in dem sich alle Bildungs- und Kulturmininster_innen bzw. Senator_innen befinden. Für ihn bieten Schultypen wie die Hauptschule „gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund niedrigschwellige Bildung“, wie er in einem Interview mit der taz herausposaunte.
Der Artikel 28 der Kinderrechtskonvention legt fest, dass Bildung vor allem den Zweck hat, „Chancengleichheit“ zu gewähren. Die verschiedenen weiterführenden Schultypen sollen „allen Kindern verfügbar und zugänglich“ gemacht werden. Doch kann von Chancengleichheit die Rede sein, wenn die Übergangsquote aufs Gymnasium in Bayern bei jungen Türk_innen 11 % und bei deutschen Jugendlichen 39 % beträgt? Ist es ein gleichberechtigter Zugang, wenn die Chancen, dass ein Akademiker_innenkind ein Gymnasium besucht und einen Schulabschluss macht, ungleich höher liegen als bei Kindern von Arbeiter_innen? Was spricht für ein Schulsystem, bei dem die Schulabbruchsquote bei türkischen Mädchen in NRW bei 31 % liegt? Ist es vielleicht gerade die Chancenungleicheit, die Spaenle unbedingt verteidigen möchte, wenn er von „niedrigschwelliger Bildung“ redet und damit den emanzipatorischen Charakter, den Bildung auch haben sollte, leugnet und vor allem eine Bevölkerungsgruppe auf einen Schultyp festlegt?
Spaenle, der am dreigliedrigen Schulsystem nichts Schlimmes erkennen kann, sieht hingegen bei einer Schule für alle nur den „klassenkämpferischen Ansatz“ der Befürworter_innen. Klassenkämpferischer Ansatz? Es herrscht bereits Klassenkampf! Ein Klassenkampf von oben, geführt von CSU-Minister_innen, Eltern aus den Villen-Vororten von Großstädten und Kolumnist_innen wie Harald Martensen, die alle finden, dass es nicht gut ist, wenn Migrant_innen oder Kinder von Hartz-IV-Empfänger_innen mit ihren Kindern zusammen lernen. Chancengleichheit? Soziale Gerechtigkeit? Nicht mit Martensen, der für den Tagesspiegel und Die Zeit schreibt und Beifall klatscht, wenn dem Bildungsbürgertum „gesellschaftliche Probleme und das Wohl anderer Kinder (…) völlig zu Recht egal [ist].“
„Förderschule“: Abgesondert und ausgeschlossen?
Eine Gruppe wird gerne in der Bildungsdiskussion außen vor gelassen und so muss Muñoz gedankt werden, dass er „dreist“ (FAZ) genug war, die Situation von geistig und körperlich behinderten Schüler_innen darzustellen.
In Deutschland werden nur 15 % der Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schulbetrieb integriert, die Quote liegt damit 70 % unter dem Durchschnitt in der Europäischen Union – ein eklatanter Widerspruch zur „Konvention der Rechte von Menschen mit Behinderung“. Die Schüler_innenschaft einer Förderschule ist vielfältiger als viele glauben. Neben Gehörlosen, Autist_innen und schwerst körperlich Behinderten landen auch häufig Migrant_innen auf den Sonderschulen, ihr Risiko ist verglichen mit deutschen Schüler_innen dafür doppelt, in Baden-Württemberg gar dreimal so hoch – oftmals geben schlechte Deutschkenntnisse den Ausschlag.
Prof. Dr. Hans Wocken kommt in seinem Beitrag „Fördert Förderschule? Eine empirische Rundreise durch Schule für ‚optimale Förderung‘“ zum Ergebnis, dass in der Förderschule eine Überrepräsentanz von Jungen, Kindern mit Migrationshintergrund, aus kinderreichen Familien, von Arbeitslosen und Armen vorliegen würde. Ebenfalls stellt Wocken fest, dass die frühzeitig eingeschulten, schwächeren Förderschüler_innen auf ihrem Niveau verharren würden und nicht mit Förderschüler_innen vergleichbar wären, die noch länger die allgemeine Schule besuchten.
Insgesamt kommt Wockens Studie zu dem Ergebnis, „dass die Sonderschule sich um ihre Akkreditierung als legitime schulische Einrichtung für Schüler mit Lernbehinderung sorgen muss“. Kritiker_innen Wockens verweisen insbesondere darauf, dass die Förderschule nicht nur ein Ort für Kinder mit Lernbehinderung sei, sondern auch schwerst körperlich und geistig behinderte Menschen in den entsprechenden Einrichtungen lernen würden.
Allerdings: Eine Integration z.B. von Gehörlosen wäre ohne Weiteres möglich, gleichsam der von einem größeren Teil von Körperbehinderten, die aber meist daran scheitert, dass die jeweiligen Schulen nicht barrierefrei sind. Die Lösung für Kinder mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom kann nicht sein, sie auf Sonderschulen abzuschieben, gleiches gilt genauso für Kinder mit einer attestierten Lernschwäche. Vielmehr können hier kleine Klassen und ein größeres Angebot an Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen sehr viel mehr bewirken und dem Ausschluss von „Behinderten“ aus dem Regelschulsystem eine Ende bereiten.
140 Millionen Kinder ohne Schule und ein Funken Hoffnung
Neben einem Ausschluss im Regelschulsystem gibt es aber auch einen Ausschluss vom gesamten Schulsystem. Nach Angaben der UNESCO ist rund 140 Millionen Kindern überhaupt kein Schulbesuch möglich. Im Jahr 2015 schätzt die UNESCO diese Zahl immer noch auf 56 Millionen – die Millenniumsziele der UN sahen vor, dass im besagten Jahr alle Kinder die Grundschule besuchen können würden. Im gleichen Bericht kommt die UN zum Ergebnis, dass jährlich 16 Milliarden Dollar fehlen, die nötig wären, um jedem Kind zumindest die Grundschulbildung zu ermöglichen. Allerdings gibt es auch Fortschritte zu vermelden: Nachdem das Schulgeld in Uganda abgeschafft und zusätzliche Lehrer_innen eingestellt wurden, konnten zwei Millionen Kinder mehr die Grundschule besuchen.
Oft müssen allerdings auch private Initiativen nachhelfen, um das Recht auf Bildung durchzusetzen, so z.B. das Gemeindeprogramm „Los Patojos“ in Guatemala, welches von jungen Guatemaltek_innen gegründet wurde und bis heute geleitet wird. Neben einer Arztpraxis, einer Frauenkooperative und einem Essensprojekt gibt es in diesem Programm auch ein pädagogisches Projekt mit dem Namen „La escuelita Los Patojos“. Hierbei handelt es sich um ein Nachmittagsschulprogramm, welches aus fünf Klassen besteht. Kinder im Alter von vier bis siebzehn Jahren lernen zusammen, wobei sie in Ergänzung zum staatlichen Schulsystem bestimmten Fächer erweitern und wiederholen. Das Gemeindeprojekt wird durch den deutschen Verein Volamos Juntos unterstützt, der perspektivisch auch Freiwillige nach Guatemala entsenden will.
Die private Hilfe ist nötig, denn das staatliche Schulsystem in Guatemala leidet unter akutem Geldmangel, es gibt zu wenig Lehrer_innen und die Gebäude sind meist sehr schlecht ausgestattet – ein Problem, mit dem die Mittel- und Oberschicht nicht zu kämpfen hat, schließlich gibt sie ihre Kinder auf private Schulen, die meistens auch einen weiterführenden Abschluss ermöglichen. Die Folge dieser desolaten Situation ist, dass zahlreiche Kinder nicht einmal die sechs Jahre lange Grundschule beenden. Anfang 2008 schaffte die sozialdemokratische Regierung das Schulgeld ab, allerdings sorgte sie nicht für einen Ausbau von personellen und räumlichen Kapazitäten.
Wie auch in anderen lateinamerikanischen Staaten sind insbesondere auch Indigenas Diskriminierungen ausgesetzt. Meist gibt es in den abgelegenen Gebieten, auf die sich die indigene Bevölkerung konzentriert, nur wenige Schulen. Ein anderes Problem ist, dass die hohe Rate von Analphabet_innen unter den Indigenas und die fatale ökonomische Situation dazu führt, dass viele Eltern Bildung wenig wertschätzen und ihre Kinder lieber arbeiten als zur Schule schicken.
Illegalisiert in Deutschland
Und in Deutschland? Auch hier gibt es Kinder, die keine Schule besuchen können, weil ihre Eltern als „illegale Migrant_innen“ stigmatisiert werden. Für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ist es ein Risiko, ihre Kinder in die Schule zu schicken, denn es droht die Abschiebung, wenn der „illegale“ Aufenthalt entdeckt wird. Denn dann sind die Schulen gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Person bei den Behörden anzuzeigen. Während die BÜNDNISGRÜNEN die Aufhebung der Meldepflicht für öffentliche Einrichtungen im Ausländerrecht fordern, will Schwarz-Gelb Papierlosen laut Koalitionsvertrag zumindest den Besuch einer Schule ermöglichen.
Zur Zeit ist die Situation in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Die Palette reicht von Nordrhein-Westfalen, wo die Schulpflicht auch für Kinder von Papierlosen gilt, bis hinzu zu Hessen, wo die Schulen verpflichtet sind, „statuslose Kinder“ an die Ausländerbehörde zu melden: Ein weiteres Beispiel, welches die Unmenschlichkeit der deutschen Asylpolitik demonstriert.
Auf in den Kampf für bessere Bildung!
Das Menschenrecht auf Bildung ist also wie jedes Menschenrecht ständig der Gefahr ausgesetzt, dass es gebrochen wird. Die Gründe dafür reichen von fester politischer Überzeugung über (unterschwelligen) Rassismus bis hin zu ökonomischen Bedingungen.
Die ständige Untergrabung des Menschenrechts auf Bildung macht es den Betroffenen oft nicht einmal möglich, andere Menschenrechte überhaupt erst in Anspruch zu nehmen. Zu diesem individuellen Nachteil gesellt sich auch einer für die Gesellschaft, die Bildung als ihre wesentliche Ressource benötigt. Deswegen muss es Teil jeder politischen Strategie sein, mit denen den Kampf um die Deutungshoheit aufzunehmen, die Menschen Bildung bewusst oder unbewusst verweigern wollen. Laut schreiend auf dieses Unrecht hinzuweisen ist nötig, denn die Menschen, die von den Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, haben oft keine Stimme. Dass sie sie keine bekommen, ist auch eine Motivation derer, die sich vor die angebrochenen Äste stellen, um von den kleinen Verfehlungen abzulenken. Zeit zum Warten haben wir nicht.
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